MDK-Reformgesetz
Die Medizinischen Dienste sollen durch das "MDK-Reformgesetz" in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden. Der MDK im Saarland heißt dann MD Saarland (Medizinischer Dienst Saarland). Bis zum 1. Juli wird deshalb diese Website überarbeitet. Die Beratungs- und Begutachtungsaufgaben des MDK-Saarland bleiben bestehen.
Welche Änderungen der Reformprozess im Detail mit sich bringt, lesen Sie hier.
Zum Inhalt springen
MDK Saarland
MDK Portal

Wir sind für Sie da

0681 93667 0

  • Kontakt
  • Gebärdensprache
  • Hoher Kontrast
  • Schriftgröße Für die bestmögliche Schriftvergößerung verwenden Sie die Tastenkombination [strg/cmd] [ + ]
  • Leichte Sprache
MDK Saarland
  • Versicherte
    • Pflegebegutachtung
    • Qualität in der Pflege
    • Arbeitsunfähigkeit
    • Behandlungsfehler
    • Rehabilitation
    • Hilfsmittel
    • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
    • IGeL-Monitor
    • Ihre Daten und Rechte
  • Kranken-/Pflegekassen
    • Beratungsstellenverzeichnis
    • Zuständigkeit für Reha-Verlängerungsanträge
    • Kodierempfehlungen
  • Leistungserbringer
    • Pflege
    • Behandlung im Krankenhaus
    • Ambulante Versorgung (current)
    • Mitteilungsmanagement
  • MDK
    • Über uns
  • Service
    • Wir sind gerne für Sie da
    • Feedback und Fragen
    • Formulare
    • Anfahrt
    • Ausschreibungen
  • Aktuelles & Presse
    • Meldungen
    • Veranstaltungen
    • Pressekontakt
    • Magazin MDK forum
  • Karriere
    • Der MDK als Arbeitgeber
    • Berufsgruppen
    • Stellenangebote
Suche
  • Hoher Kontrast
  • Versicherte
    • Pflegebegutachtung
    • Qualität in der Pflege
    • Arbeitsunfähigkeit
    • Behandlungsfehler
    • Rehabilitation
    • Hilfsmittel
    • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
    • IGeL-Monitor
    • Ihre Daten und Rechte
  • Kranken-/Pflegekassen
    • Beratungsstellenverzeichnis
    • Zuständigkeit für Reha-Verlängerungsanträge
    • Kodierempfehlungen
  • Leistungserbringer
    • Pflege
    • Behandlung im Krankenhaus
    • Ambulante Versorgung (current)
    • Mitteilungsmanagement
  • MDK
    • Über uns
  • Service
    • Wir sind gerne für Sie da
    • Feedback und Fragen
    • Formulare
    • Anfahrt
    • Ausschreibungen
  • Aktuelles & Presse
    • Meldungen
    • Veranstaltungen
    • Pressekontakt
    • Magazin MDK forum
  • Karriere
    • Der MDK als Arbeitgeber
    • Berufsgruppen
    • Stellenangebote

  • Kontakt
  • Leichte Sprache
  • MDK Portal

Ambulante Versorgung

  1. Sie sind hier:
  2. Startseite
  3. Leistungserbringer
  4. Ambulante Versorgung (current)

Theorie und Praxis

Es gibt zahlreiche ambulante Behandlungsmöglichkeiten, die die Gesundheit Versicherter wiederherstellen oder vor Pflege bewahren können. Die Kranken- und Pflegekassen wenden sich bei sozialmedizinischen Fragen zur ambulanten Versorgung an den MDK.

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind orthopädietechnische Hilfen oder andere Medizinprodukte, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer Behinderung vorbeugen oder sie ausgleichen.

Verordnet der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin ein Hilfsmittel, kann die Krankenkasse den MDK beauftragen, die Verordnung zu prüfen. Das geschieht vor allem dann, wenn es um eine besonders komplexe oder aufwendige Versorgung geht, die dem individuellen Bedarf des Versicherten entsprechen muss.

In Deutschland werden jährlich etwa 17 Millionen Hilfsmittel-Verordnungen ausgestellt. Der MDK nimmt zu etwa 355.000 davon Stellung. Zuerst berät ein Gutachter oder eine Gutachterin die Krankenkasse auf der Grundlage der ausgestellten Verordnung und der dazugehörigen ärztlichen Unterlagen. Sind diese nicht aussagekräftig genug, werden weitere Unterlagen beantragt. Eventuell kann auch eine persönliche Begutachtung notwendig sein.

Im Mittelpunkt der Begutachtung steht die Frage, ob das beantragte Hilfsmittel geeignet ist, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen oder die Pflege zu erleichtern.

Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK sind sozialmedizinisch, orthopädietechnisch oder pflegefachlich spezialisiert, um die Hilfsmittelversorgung angemessen beurteilen zu können.

Heilmittel

Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen durch von der GKV zugelassene Dienstleister. Dazu gehören zum Beispiel Anwendungen der Physiotherapie, der Logopädie oder der Ergotherapie.

Vertragsärzte und -ärztinnen verordnen Heilmittel nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Durch den bundeseinheitlichen Heilmittelkatalog des G-BA wird festgelegt, welche Heilmittel in welchem Umfang bei welcher Indikation ärztlich verordnet werden können.

Nur ein geringer Teil der Heilmittelverordnungen wird durch den MDK geprüft, da der größte Teil der Verordnungen keine genehmigungspflichtigen Antragsleistungen sind. Der MDK wird vorwiegend in die Begutachtung zu Fragen des langfristigen Heilmittelbedarfs eingeschaltet und prüft dann, ob Schwere und Dauerhaftigkeit der vorliegenden Schädigung vergleichbar sind mit einer in der Heilmittel-Richtlinie aufgeführten Diagnose (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie des G-BA).

Arbeitsunfähigkeit

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, in bestimmten Fällen die ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit der Versicherten prüfen zu lassen. Grund dafür sind zum einen medizinische Unklarheiten, zum Beispiel hinsichtlich der Behandlungsoptionen. Zum anderen wird eine Prüfung veranlasst, wenn seitens des Arbeitgebers oder der Krankenkasse begründbare Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen. Die Krankenkasse beauftragt dann den MDK, zum ausgewählten Fall sozialmedizinisch Stellung zu nehmen, um zu klären, ob bzw. wann und wie die Arbeitsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen ist.

Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein und treffen keine leistungsrechtlichen Entscheidungen, sondern geben der Krankenkasse lediglich sozialmedizinische Empfehlungen.

Das Ergebnis der Begutachtung durch den MDK ist für den Vertragsarzt bzw. die Vertragsärztin verbindlich. Allerdings kann der Vertragsarzt bzw. die Vertragsärztin dagegen Einspruch einlegen und ein Zweitgutachten über die Krankenkasse beantragen. Der Einspruch sollte medizinisch begründet werden. Kann die Krankenkasse die Meinungsverschiedenheiten nicht ausräumen, beauftragt sie den MDK mit der Erstellung eines Zweitgutachtens.

Zahnmedizin

Die Krankenkassen können den MDK mit einer sozialmedizinischen Stellungnahme zu zahnärztlichen Leistungen wie Zahnersatz oder zahnmedizinischen Heilmittelverordnungen beauftragen. Das heißt, ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin des MDK prüft den Heil- und Kostenplan, den der behandelnde Zahnarzt bzw. die behandelnde Zahnärztin aufgestellt hat, hinsichtlich Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Dies betrifft beispielsweise etwa 26.000 von 7,2 Millionen Zahnersatzleistungen jährlich.

Weitere Informationen

  • Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

  • Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

  • Arbeitsunfähigkeit und stufenweise Wiedereingliederung: Richtlinie des G-BA

  • SGB V § 276 Zusammenarbeit

  • Über den MDK
  • Kontakt
  • Downloads & Links

Inhaltsübersicht


Versicherte

  • Pflegebegutachtung
  • Qualität in der Pflege
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Behandlungsfehler
  • Rehabilitation
  • Hilfsmittel
  • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • IGeL-Monitor
  • Ihre Daten und Rechte

Kranken-/Pflegekassen

  • Beratungsstellenverzeichnis
  • Zuständigkeit für Reha-Verlängerungsanträge
  • Kodierempfehlungen

Leistungserbringer

  • Pflege
  • Behandlung im Krankenhaus
  • Ambulante Versorgung (current)
  • Mitteilungsmanagement

MDK

  • Über uns

Service

  • Wir sind gerne für Sie da
  • Feedback und Fragen
  • Formulare
  • Anfahrt
  • Ausschreibungen

Aktuelles & Presse

  • Meldungen
  • Veranstaltungen
  • Pressekontakt
  • Magazin MDK forum

Karriere

  • Der MDK als Arbeitgeber
  • Berufsgruppen
  • Stellenangebote
MDK Saarland

Versicherte

  • Pflegebegutachtung
  • Qualität in der Pflege
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Behandlungsfehler
  • Rehabilitation
  • Hilfsmittel
  • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • IGeL-Monitor
  • Ihre Daten und Rechte

Kranken-/Pflegekassen

  • Beratungsstellenverzeichnis
  • Zuständigkeit für Reha-Verlängerungsanträge
  • Kodierempfehlungen

Leistungserbringer

  • Pflege
  • Behandlung im Krankenhaus
  • Ambulante Versorgung (current)
  • Mitteilungsmanagement

MDK

  • Über uns

Service

  • Wir sind gerne für Sie da
  • Feedback und Fragen
  • Formulare
  • Anfahrt
  • Ausschreibungen

Aktuelles & Presse

  • Meldungen
  • Veranstaltungen
  • Pressekontakt
  • Magazin MDK forum

Karriere

  • Der MDK als Arbeitgeber
  • Berufsgruppen
  • Stellenangebote
MDK
  • MDK Baden-Württemberg
  • MDK Bayern
  • MDK Berlin-Brandenburg
  • MDK Bremen
  • MDK Hessen
  • MDK Mecklenburg-Vorpommern
  • MDK Niedersachsen
  • MDK Nord
  • MDK Nordrhein
  • MDK Rheinland-Pfalz
  • MDK Saarland
  • MDK Sachsen
  • MDK Sachsen-Anhalt
  • MDK Thüringen
  • MDK Westfalen-Lippe
  • MDK-Gemeinschaft
  • MDS
  • Cookie-Management
  • Barriere melden
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Downloads & Links
  • Kontakt
  • Impressum
  • Versicherte
    • Pflegebegutachtung
    • Qualität in der Pflege
    • Arbeitsunfähigkeit
    • Behandlungsfehler
    • Rehabilitation
    • Hilfsmittel
    • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
    • IGeL-Monitor
    • Ihre Daten und Rechte
  • Kranken-/Pflegekassen
    • Beratungsstellenverzeichnis
    • Zuständigkeit für Reha-Verlängerungsanträge
    • Kodierempfehlungen
  • Leistungserbringer
    • Pflege
    • Behandlung im Krankenhaus
    • Ambulante Versorgung
    • Mitteilungsmanagement
  • MDK
    • Über uns
  • Service
    • Wir sind gerne für Sie da
    • Feedback und Fragen
    • Formulare
    • Anfahrt
    • Ausschreibungen
  • Aktuelles & Presse
    • Meldungen
      • Archiv
    • Veranstaltungen
    • Pressekontakt
    • Magazin MDK forum
      • MDK forum 1/2021
      • MDK forum 4/2020
      • MDK forum 3/2020
      • MDK forum 2/2020
      • MDK forum 1/2020
      • MDK forum 4/2019
      • MDK forum 3/2019
      • MDK forum – Archiv
  • Karriere
    • Der MDK als Arbeitgeber
    • Berufsgruppen
    • Stellenangebote
    • Datenschutz
    • Downloads & Links
    • Kontakt
    • Impressum
    • Login
    Privatsphäre Einstellungen

    Mit Ihrer Zustimmung verwenden wir zwei Cookies, um die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Dafür setzen wir Matomo ein, das die erfassten Daten automatisch anonymisiert. Wir verbessern durch diese Informationen unsere Webseite. Erfahren Sie mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit im Cookie-Management bearbeiten, das Sie am Ende jeder Seite finden.

    Notwendige Cookies

    Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.

    Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
    CookieConsent Das Cookie speichert für ein Jahr, ob Sie sich für oder gegen das Setzen von Cookies auf unserer Webseite entschieden haben. 1 Jahr HTML Website
    reformgesetz Das Cookie speichert für 120 Tage, ob Sie das Fester zum Reformgesetz gelesen haben. 120 Tage HTML Website
    fe_typo_user Ordnet Ihren Browser einer Session auf dem Server zu. Dies beeinflusst nur die Inhalte, die Sie sehen und wird von uns nicht ausgewertet oder weiterverarbeitet. Session HTTP Website

    Analyse-Cookies

    Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
    _pk_id _pk_id erfasst, ob der Besucher/die Besucherin erstmals oder zum wiederholten Mal auf die Seite zugreift. 13 Monate HTML Matomo
    _pk_ses _pk_ses sammelt Daten über die Seitennutzung innerhalb einer Sitzung und wird 60 Minuten gespeichert. 60 Minuten HTML Matomo